Allg. Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der DICHTPRO GmbH (im Folgenden „Unternehmen“), die Abdichtungsarbeiten aller Art durchführt. Dies umfasst auch Arbeiten, die durch Subunternehmer im Auftrag des Unternehmens ausgeführt werden.

1.2. Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch das Unternehmen anerkannt wurden.

1.3. Die AGB gelten sowohl für Unternehmer als auch Verbraucher, sofern in den jeweiligen Bestimmungen keine Unterscheidung getroffen wird.

§ 2 Vertragsschluss

2.1. Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens zustande.

2.3. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Leistungen und Leistungsumfang

3.1. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Das Unternehmen behält sich vor, Subunternehmer zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten einzusetzen, ohne den Kunden darüber gesondert zu informieren.

3.2. Das Unternehmen ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

3.3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Abdichtungsarbeiten vorliegen. Verzögert sich die Ausführung der Arbeiten aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, ist das Unternehmen berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.2. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten, sofern keine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.

4.3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu verlangen.

4.4. Das Unternehmen ist berechtigt, bei Aufträgen mit einem Volumen von mehr als [z.B. 10.000 EUR] eine angemessene Vorauszahlung oder Teilzahlungen entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten zu verlangen.

4.5. Werden vom Kunden Zusatzleistungen oder Änderungen nach Vertragsschluss verlangt, ist das Unternehmen berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

5.2. Der Kunde hat das Unternehmen unverzüglich auf Gefahren, Altlasten, Umweltbelastungen oder sonstige Besonderheiten am Bauwerk hinzuweisen, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sind.

5.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, ist das Unternehmen berechtigt, diesen Mehraufwand dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen.

§ 6 Abnahme und Mängelrügen

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen des Unternehmens unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen.

6.2. Offensichtliche Mängel sind dem Unternehmen innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.

6.3. Bei berechtigten Mängelrügen hat das Unternehmen das Recht zur Nacherfüllung. Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen hierfür eine angemessene Frist zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

6.4. Mängel an Teilleistungen berechtigen den Kunden nur dann zur Verweigerung der Abnahme der Gesamtleistung, wenn diese Mängel die Gesamtabnahme erheblich beeinträchtigen.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

7.1. Die Ausführung aller Arbeiten, auch durch Subunternehmer, erfolgt unter der Verantwortung des Unternehmens. Das Unternehmen haftet jedoch nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmens selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) beruhen.

7.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

7.3. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7.4. Wird die Leistung durch Subunternehmer ausgeführt, haftet das Unternehmen nicht für Mängel oder Schäden, die aus Umständen resultieren, die der Subunternehmer zu vertreten hat und auf die das Unternehmen keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung des Unternehmens darauf, etwaige Ansprüche des Kunden gegenüber dem Subunternehmer geltend zu machen.

7.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Abdichtungsarbeiten 1 Jahr ab Abnahme, sofern der Kunde Unternehmer ist, ansonsten 2 Jahre.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1. Die gelieferten Materialien und erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Unternehmens.

8.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen.

8.3. Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, die bereits gelieferten Materialien und Leistungen zurückzufordern oder deren Nutzung zu untersagen.

§ 9 Rücktritt und Kündigung

9.1. Das Unternehmen ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt.

9.2. Kündigt der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund, ist das Unternehmen berechtigt, eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen und entgangenen Gewinn zu verlangen.

§ 10 Datenschutz

10.1. Das Unternehmen erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

10.2. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Unternehmens geregelt.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.3. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ [X] Leistungsumfang

1.Die von DICHTPRO GMBH angebotenen Leistungen umfassen ausschließlich Maßnahmen zur Abdichtung und Vermeidung von Feuchtigkeitseintritt oder anderen baulichen Beeinträchtigungen, die mit der Abdichtung im Zusammenhang stehen.

2.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schönheitsausbesserungen, optische Verbesserungen oder Arbeiten, die ausschließlich ästhetische Zwecke verfolgen, nicht Bestandteil der von DICHTPRO GMBH geschuldeten Leistungen sind.

3.Jegliche Ansprüche auf Arbeiten, die über die reine Abdichtung hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Schriftform.

§ [Y] Gewährleistung und Haftung

1.Die Gewährleistung für die von DICHTPRO GMBH erbrachten Leistungen bezieht sich ausschließlich auf die Funktionstüchtigkeit der Abdichtung.

2.Für optische Beeinträchtigungen oder Mängel, die nicht die Funktionalität der Abdichtung betreffen, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Falls weitere Klauseln oder besondere Anforderungen für Ihre AGBs bestehen, können diese problemlos ergänzt oder angepasst werden. Denken Sie daran, die überarbeiteten AGBs Ihren Kunden ordnungsgemäß bekannt zu machen, um deren Gültigkeit sicherzustellen.

AGB STAND 14.10.2024